ab 229,00 EUR
Art.Nr.:102345
In den vergangenen Monaten führte die Firma juristi. Dienste, Sammlungen & Services aus Greifswald die erste Erhebung einer Studie zum Anwaltsmarketing durch. Die Daten wurden jetzt ausgewertet und die Ergebnisse liegen vor.
Die Studie analysiert das Marketing der Anwaltskanzleien und deren Werbewirkung auf Ratsuchende und Mandanten. Die Studie gliedert sich in Umfragen gegenüber Anwaltskanzleien und Ratsuchenden bzw. Mandanten. Die Fragen sind so aufeinander abgestimmt, dass sich ein umfassendes Bild der gewünschten Wirkung des Marketings und der tatsächlichen Wahrnehmung auf Ratsuchende oder Mandanten ergibt.
Gut ein Achtel der Kanzleien plant und wertet das Marketing aus. Mehr als die Hälfte überlassen die Entscheidungen dazu dem Bauch und experimentieren. Nur gut ein Drittel der Kanzleien fragen ihre Mandanten so, dass die Ergebnisse in Statistiken aktiv ausgewertet werden.
Von sehr großer Bedeutung für ein erfolgreiches Marketing ist die Empfehlung durch Mandanten, Kollegen oder Verbände. Über 90% der Kanzleien generieren über diesen Werbeträger neue Mandate. Auf der anderen Seite kamen knapp die Hälfte der Mandate über die Empfehlung durch Freunde/Bekannte und gut ein Fünftel über die Empfehlung durch einen Mandanten zur Kanzlei. Andererseits wird durch die Kanzleien sehr viel Potenzial verschenkt. Nur gut die Hälfte setzen die Empfehlung als aktiven Werbeträger ein. Aus Sicht der Kanzleien sind weitere sehr effiziente Maßnahmen die Visitenkarte, Suchmaschinen im Internet, das Telefonbuch, Einträge in Anwaltsverzeichnissen und die eigene Webseite. Unbedeutend sind Streuartikel.
Bezogen auf die Struktur der Mandate ist auffällig, dass gut ein Drittel der Kanzleien vor allem Einzelmandate betreut, sich jedoch über drei Viertel der Mandanten durch ihren Anwalt wiederholt beraten lassen. Die Studie stellt auch hier Zusammenhänge zwischen Marketing und Kommunikationsverhalten mit den Mandanten dar.
Ein zentraler Punkt der Studie ist die Akzeptanz von Werbeträgern bei den Kanzleien und Ratsuchenden. Uneingeschränkt akzeptiert werden in beiden Gruppen Werbeträger wie das Kanzleischild, Visitenkarten, Anwaltsverzeichnisse und weitere Werbeträger. Vorbehalte gibt es unter anderem bei der Werbung im TV, Radio, per Plakat oder das Anwaltsmarketing bei Facebook. Die Studie lässt so konkrete Rückschlüsse auf die Effizienz und Akzeptanz der eingesetzten Werbeträger zu.
Umfang: 18 Seiten
Autor: RA Arnt Kotulla
Die Studie kann sofort nach Bestellung und Zahlung per paypal als PDF-Datei heruntergeladen und genutzt werden.

Diesen Artikel haben wir am Monday, 24. September 2012 in unseren Katalog aufgenommen.